Mitbestimmung und/oder Mitwirkung des Personal/Betriebsrates
sind unter anderem vorgeschrieben bei:
- Einstellung, Kündigung, Höhergruppierung und Versetzung von Angestellten und Arbeitern,
- Einstellung, Beförderung, Abordnung von Beamten,
- Einleitung von Disziplinarverfahren,
- Fragen der Lohngestaltung,
- Gewährung von Vorschüssen,
- Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit,
- Auswahl für Fortbildungs- veranstaltungen,
- Einführung grundlegend neuer Arbeitsmethoden,
- Privatisierung,
- Bemessung des Personalbedarfs,
- Aufstellung von Stellenplänen.