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WAS WÄRE,  WENN ES UNS NICHT GÄBE?
DEINE VORTEILE - Mehr Sicherheit - Mehr Extras
Leistungsübersicht
Leistungsübersicht für den Bereich Feuerwehr und Rettungdienst
11 Gute Gründe

Ab 2026 gilt für Gewerkschaftsbeiträge eine neue steuerliche Regelung!
Ab dem Steuerjahr 2026 können Gewerkschaftsmitglieder ihre Beiträge in der Steuererklärung zusätzlich zum Werbungskostenpauschbetrag (aktuell 1.230 € Stand: 2025) als Werbungskosten absetzen.


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